dgk architekten

beratungstätigkeit

Gerichtsgutachten

Im Rahmen seines Fachgebiets erstattet Dipl.-Ing. Götz Peter Kaiser im gerichtlichen Auftrag Sachverständigen- und Beweissicherungsgutachten als Beweissmittel in Zivilprozessen über alle Instanzen der Gerichtsbarkeit.

Privatgutachten und Beratungstätigkeit

Im privaten Auftrag werden Gutachten und Beratungsleistungen in allen Phasen des Planens und Bauens erbracht:

Beweissicherung im außergerichtlichen und im vorgerichtlichen Verfahren

Schiedsgutachten für die außergerichtliche Lösung von strittigen Fragen des Bauprozesses wie Angemessenheit von Werklohnforderungen, Honorarfragen, Berechtigung von Nachträgen, behaupteten Mängeln in Planung und Ausführung, etc.

Leistungsbewertungen und Bautenstandsfeststellungen im Planungs- und Bauprozess

Technische Prüfung von Planunterlagen, Ausschreibungen und Bauverträgen

Sachverständige Begleitung von Bauvorhaben und Bauabnahmen für private Bauherrn und Baugruppen

Sachverständige Feststellung des notwendigen Umfangs von Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, insbesondere bei Maßnahmen der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden